Jetzt geht's los

26.02.2021

Bild: Adobe Stock

So gelingt der Start in die Ausbildung

Mit Vorbereitung punkten: Wer sich rechtzeitig und gewissenhaft auf den Start in die Ausbildung vorbereitet, schafft gute Voraussetzungen für einen erfolgreichen und problemlosen Berufsstart. Mit diesen punktet Ihr bereits am ersten Tag bei Eurem Arbeitgeber.

Wie unterstützt Euch die IHK?

Die Industrie- und Handelskammer ist Dein starker Partner und begleitet Dich während Deiner gesamten Ausbildungszeit. Dazu gehört zum Beispiel, dass sie die Eignung Deines Ausbildungsbetriebes und seiner Ausbilder prüft, Deinen Ausbildungsvertrag registriert und dafür sorgt, dass alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Bestimmungen – im Ausbildungsvertrag und während der gesamten Ausbildungsdauer – beachtet werden. Die Ausbildungsberatung Deiner IHK ist jederzeit für Dich da. Sollte es einmal Probleme zwischen Dir und Deinem Ausbildungsbetrieb geben, werden sie versuchen zu vermitteln und eine für beide Seiten positive Lösung zu finden. Nach der Ausbildung unterstützen Dich die Mitarbeiter der IHK bei Deiner Weiterbildungsplanung. Für die meisten anerkannten Fortbildungsabschlüsse werden bei der IHK auch die Prüfungen durchgeführt.

5 Fakten über die IHK

IHK oder auch Industrie- und Handelskammer. Schon oft hat man davon gehört - aber was macht die IHK eigentlich und wofür ist sie da? Was sind die Aufgaben und was bringt sie dir? In diesem Video zeigen wir Dir fünf Fakten über die IHK.

Warum Probezeit?

Das ist eine Art Bedenkzeit. Sie dauert mindestens einen und maximal vier Monate. Du und auch Dein Ausbildungsbetrieb haben jetzt die Möglichkeit, in Ruhe herauszufinden, ob ihr zusammen passt und ob die Berufswahl tatsächlich die Richtige war. Sollte das bei Dir nicht der Fall sein, kann jede Seite innerhalb der Probezeit ohne Angabe von Gründen und ohne Einhaltung von Fristen kündigen. Auch während der Probezeit erhältst Du Deine Ausbildungsvergütung.

Tipps für den ersten Ausbildungstag

Nichts ist peinlicher als eine schlechte Vorbereitung! Daher: Erkundige Dich vorher, was Du zum ersten Ausbildungstag benötigst! Eine erste Auswahl findest Du hier:

  • Informiere Dich über Deinen neuen Arbeitgeber. Hilfreiche Informationen (Organigramm) findest Du zum Beispiel im Internet oder in Broschüren.
  • Erkundige Dich vorab über die Unterlagen, die Dein Arbeitgeber von Dir benötigt. Zum Beispiel Gesundheitszeugnis, Bankkonto
  • Kümmere Dich um Deine Krankenversicherung - die Anmeldung übernimmt in der Regel der Arbeitgeber.
  • Kümmere Dich frühzeitig um Deine Anreise (Bus, Parkplätze,...). Pünktlichkeit wird von Dir erwartet.
  • Korrekten Namen des Ansprechpartners, seinen oder ihren Titel (zum Beispiel Dr.), Abteilung und Zimmernummer notieren
  • Ohne Kaugummi, Duftwolken und Knoblauchfahne antreten (Alkohol ist tabu)
  • Musikgeräte wegpacken, Handy ausschalten
  • Mütze abnehmen
  • Gesprächspartner nicht unterbrechen
  • Gegenüber in die Augen sehen


Kleidung

Überlege Dir rechtzeitig, was Du anziehen möchtest. Niemand erwartet, dass Du Dich neu einkleidest. Nimm etwas, worin Du Dich wohl fühlst. Dein Outfit sollte aber zum Unternehmen passen. Wer in einer Bank arbeitet, braucht eher konventionelle Kleidung, also Anzug oder Kostüm. In einem technischen Beruf geht auch eine neuere, saubere Jeans. Grundsätzlich am besten: gepflegt, seriös, eher zurückhaltend. Bauchfrei, Glitzer, schmuddelig gehen gar nicht. Wenn Du unsicher bist, frage Deine Eltern oder Bekannte, die die Spielregeln im Arbeitsleben schon kennen.

Krankenkasse

Wenn Du eine Ausbildung beginnst, bist Du versicherungspflichtig und kannst nicht mehr über Deine Eltern mitversichert werden. Zu Beginn einer Ausbildung musst Du Deinem Ausbildungsbetrieb die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse nachweisen. Diesen Nachweis erhältst Du bei Deiner Krankenkasse. Die Versicherungskarte der Krankenkasse solltest Du mit Dir führen.

Haftpflichtversicherung

Auszubildende – wie alle anderen Mitarbeiter – haften auch für Schäden, die unabsichtlich entstehen. Sofern Du nicht mehr bei Deinen Eltern mitversichert bist oder durch Deinen Ausbildungsbetrieb nicht alle Mitarbeiter pauschal versichert sind, solltest Du eine Privathaftpflicht abschließen.

Bankkonto

Falls Du noch keins hast, wirst Du jetzt eins brauchen. Damit Dein Ausbildungsbetrieb Dir Dein Gehalt überweisen kann, solltest Du am ersten Ausbildungstag, spätestens aber bis zur Mitte des ersten Monats eine Kontonummer angeben können. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung und Unterschrift ihrer Eltern für die Eröffnung eines Kontos. Erst nach der Volljährigkeit können sie dann allein über ihr Konto verfügen.

Vermögenswirksame Leistungen

Falls vermögenswirksame Leistungen von Deinem Arbeitgeber angeboten und bezahlt werden, kannst Du die entsprechenden Beiträge zum Beispiel als Bausparvertrag oder in Sparverträgen anlegen. Wenn Du vermögenswirksame Leistungen nutzen kannst und möchtest, schließe einen entsprechenden Vertrag ab, auf den Dein Arbeitgeber die Beiträge überweist.

Tipp der IHK: Wird in Deinem Ausbildungsvertrag zu vermögenswirksamen Leistungen nichts erwähnt, frage in Deinem Ausbildungsbetrieb nach, ehe Du entsprechende Verträge abschließt. Manche Firmen bieten diese zusätzliche Leistung erst nach einigen Monaten Betriebszugehörigkeit an.

Sozialversicherungsnachweis zur Rentenversicherung

Mit Beginn der Ausbildung vergibt der Rentenversicherungsträger (DRV) eine Rentenversicherungsnummer und einen Sozialversicherungsausweis. Diese dienen als Nachweis für Deine zukünftigen Rentenansprüche. Die Rentenversicherungsnummer und der Sozialversicherungsausweis können mit der Anmeldung bei einer Krankenkasse von der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.

Untersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz

Wenn Du vor Beginn der Ausbildung unter 18 Jahre alt bist, musst du deinem Arbeitgeber die vorgeschriebene ärztliche Untersuchungsbescheinigung – sie darf nicht älter als 14 Monate sein – aushändigen. Diese und auch die Nachuntersuchung, die vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres erfolgen muss, sind gemäß §§ 32, 33 Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Die Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen. Entsprechende Formulare sind bei den Rathäusern/Bürgerdiensten erhältlich.

Schulzeitbescheinigung

Um spätere Nachfragen der Rentenversicherung vorzubeugen, solltest Du Dir eine Bescheinigung der Schule besorgen.

Firmen-Abo/Azubi-Ticket

Zum Start des Ausbildungsjahres 2019 führte das Land NRW ein Azubi-Ticket für ganz Nordrhein-Westfalen ein. Frage Deinen Arbeitgeber, bevor Du Dir ein – womöglich – teureres Ticket kaufst. Weitere Informationen zum Azubi-Ticket findest Du hier.

Tipp der IHK: Informiere Dich frühzeitig über mögliche Vergünstigungen. Als Auszubildende/-r bist Du gleichzeitig Berufsschüler und hast Anspruch auf einen Schülerausweis mit entsprechend reduziertem Fahrpreis. Mit dem Azubi-Ticket kannst ebenfalls sparen.