Nichts ist peinlicher als eine schlechte Vorbereitung! Daher: Erkundige Dich vorher, was Du zum ersten Ausbildungstag benötigst! Eine erste Auswahl findest Du hier:
- Informiere Dich über Deinen neuen Arbeitgeber. Hilfreiche Informationen (Organigramm) findest Du zum Beispiel im Internet oder in Broschüren.
- Erkundige Dich vorab über die Unterlagen, die Dein Arbeitgeber von Dir benötigt. Zum Beispiel Gesundheitszeugnis, Bankkonto
- Kümmere Dich um Deine Krankenversicherung - die Anmeldung übernimmt in der Regel der Arbeitgeber.
- Kümmere Dich frühzeitig um Deine Anreise (Bus, Parkplätze,...). Pünktlichkeit wird von Dir erwartet.
- Korrekten Namen des Ansprechpartners, seinen oder ihren Titel (zum Beispiel Dr.), Abteilung und Zimmernummer notieren
- Ohne Kaugummi, Duftwolken und Knoblauchfahne antreten (Alkohol ist tabu)
- Musikgeräte wegpacken, Handy ausschalten
- Mütze abnehmen
- Gesprächspartner nicht unterbrechen
- Gegenüber in die Augen sehen
Kleidung
Überlege Dir rechtzeitig, was Du anziehen möchtest. Niemand erwartet, dass Du Dich neu einkleidest. Nimm etwas, worin Du Dich wohl fühlst. Dein Outfit sollte aber zum Unternehmen passen. Wer in einer Bank arbeitet, braucht eher konventionelle Kleidung, also Anzug oder Kostüm. In einem technischen Beruf geht auch eine neuere, saubere Jeans. Grundsätzlich am besten: gepflegt, seriös, eher zurückhaltend. Bauchfrei, Glitzer, schmuddelig gehen gar nicht. Wenn Du unsicher bist, frage Deine Eltern oder Bekannte, die die Spielregeln im Arbeitsleben schon kennen.
Krankenkasse
Wenn Du eine Ausbildung beginnst, bist Du versicherungspflichtig und kannst nicht mehr über Deine Eltern mitversichert werden. Zu Beginn einer Ausbildung musst Du Deinem Ausbildungsbetrieb die Mitgliedschaft in einer Krankenkasse nachweisen. Diesen Nachweis erhältst Du bei Deiner Krankenkasse. Die Versicherungskarte der Krankenkasse solltest Du mit Dir führen.
Haftpflichtversicherung
Auszubildende – wie alle anderen Mitarbeiter – haften auch für Schäden, die unabsichtlich entstehen. Sofern Du nicht mehr bei Deinen Eltern mitversichert bist oder durch Deinen Ausbildungsbetrieb nicht alle Mitarbeiter pauschal versichert sind, solltest Du eine Privathaftpflicht abschließen.
Bankkonto
Falls Du noch keins hast, wirst Du jetzt eins brauchen. Damit Dein Ausbildungsbetrieb Dir Dein Gehalt überweisen kann, solltest Du am ersten Ausbildungstag, spätestens aber bis zur Mitte des ersten Monats eine Kontonummer angeben können. Jugendliche unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung und Unterschrift ihrer Eltern für die Eröffnung eines Kontos. Erst nach der Volljährigkeit können sie dann allein über ihr Konto verfügen.
Vermögenswirksame Leistungen
Falls vermögenswirksame Leistungen von Deinem Arbeitgeber angeboten und bezahlt werden, kannst Du die entsprechenden Beiträge zum Beispiel als Bausparvertrag oder in Sparverträgen anlegen. Wenn Du vermögenswirksame Leistungen nutzen kannst und möchtest, schließe einen entsprechenden Vertrag ab, auf den Dein Arbeitgeber die Beiträge überweist.
Tipp der IHK: Wird in Deinem Ausbildungsvertrag zu vermögenswirksamen Leistungen nichts erwähnt, frage in Deinem Ausbildungsbetrieb nach, ehe Du entsprechende Verträge abschließt. Manche Firmen bieten diese zusätzliche Leistung erst nach einigen Monaten Betriebszugehörigkeit an.
Sozialversicherungsnachweis zur Rentenversicherung
Mit Beginn der Ausbildung vergibt der Rentenversicherungsträger (DRV) eine Rentenversicherungsnummer und einen Sozialversicherungsausweis. Diese dienen als Nachweis für Deine zukünftigen Rentenansprüche. Die Rentenversicherungsnummer und der Sozialversicherungsausweis können mit der Anmeldung bei einer Krankenkasse von der jeweiligen Krankenkasse beantragt werden.
Untersuchung gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz
Wenn Du vor Beginn der Ausbildung unter 18 Jahre alt bist, musst du deinem Arbeitgeber die vorgeschriebene ärztliche Untersuchungsbescheinigung – sie darf nicht älter als 14 Monate sein – aushändigen. Diese und auch die Nachuntersuchung, die vor Ablauf des ersten Beschäftigungsjahres erfolgen muss, sind gemäß §§ 32, 33 Jugendarbeitsschutzgesetz vorgeschrieben. Die Kosten trägt das Land Nordrhein-Westfalen. Entsprechende Formulare sind bei den Rathäusern/Bürgerdiensten erhältlich.
Schulzeitbescheinigung
Um spätere Nachfragen der Rentenversicherung vorzubeugen, solltest Du Dir eine Bescheinigung der Schule besorgen.
Firmen-Abo/Azubi-Ticket
Zum Start des Ausbildungsjahres 2019 führte das Land NRW ein Azubi-Ticket für ganz Nordrhein-Westfalen ein. Frage Deinen Arbeitgeber, bevor Du Dir ein – womöglich – teureres Ticket kaufst. Weitere Informationen zum Azubi-Ticket findest Du hier.
Tipp der IHK: Informiere Dich frühzeitig über mögliche Vergünstigungen. Als Auszubildende/-r bist Du gleichzeitig Berufsschüler und hast Anspruch auf einen Schülerausweis mit entsprechend reduziertem Fahrpreis. Mit dem Azubi-Ticket kannst ebenfalls sparen.