Am 1. August 2013 trat die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik in Kraft. Dieser zweijährige Ausbildungsberuf ersetzt elf Ausbildungsberufe, deren Verordnungen/Ausbildungsrichtlinien teilweise aus den 1930er Jahren stammen.
Folgende Berufe traten dadurch zum 1. August 2013 außer Kraft: Drahtwarenmacher, Drahtzieher, Federmacher, Fräser, Gerätezusammensetzer, Kabeljungwerker, Maschinenzusammensetzer, Metallschleifer, Revolverdreher, Schleifer, Teilezurichter.
Die Fachkräfte für Metalltechnik erlernen im ersten Ausbildungsjahr Inhalte aus der Metallgrundbildung. Im zweiten Ausbildungsjahr erfolgt die Spezialisierung in vier Fachrichtungen:
Die „klassische“ Prüfungsstruktur mit Zwischen- und Abschlussprüfung ist erhalten geblieben. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung kann - je nach Fachrichtung - auf die anderen Metallberufe angerechnet werden.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung zwei Jahre.