Ausbildung Information

Am 1. August 2013 trat die Verordnung über die Berufsausbildung zur Fachkraft für Metalltechnik in Kraft. Dieser zweijährige Ausbildungsberuf ersetzt elf Ausbildungsberufe, deren Verordnungen/Ausbildungsrichtlinien teilweise aus den 1930er Jahren stammen.

Folgende Berufe traten dadurch zum 1. August 2013 außer Kraft: Drahtwarenmacher, Drahtzieher, Federmacher, Fräser, Gerätezusammensetzer, Kabeljungwerker, Maschinenzusammensetzer, Metallschleifer, Revolverdreher, Schleifer, Teilezurichter.

Die Fachkräfte für Metalltechnik erlernen im ersten Ausbildungsjahr Inhalte aus der Metallgrundbildung. Im zweiten Ausbildungsjahr erfolgt die Spezialisierung in vier Fachrichtungen:

  • Montagetechnik: Betriebe der Metall- und Elektroindustrie, Einzelfertigung und Serienmontage von Baugruppen und Systemen
  • Konstruktionstechnik: Betriebe, die metallische Bauteile oder Konstruktionen herstellen, Einsatz in Werkstätten oder Montagen beim Kunden vor Ort
  • Umform- und Drahttechnik: Betriebe der Umform- und Drahtindustrie
  • Zerspanungstechnik: Betriebe der metallverarbeitenden Industrie , Einzel- und Serienfertigung von Werkstücken

Die „klassische“ Prüfungsstruktur mit Zwischen- und Abschlussprüfung ist erhalten geblieben. Eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung kann - je nach Fachrichtung - auf die anderen Metallberufe angerechnet werden.

Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung zwei Jahre.

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