Mit der Modernisierung der dreijährigen Ausbildung „Flachglastechnologe und Flachglastechnologin“ wurde zum 1. August 2018 die bisherige Verordnung „Flachglasmechaniker/-in“ von 1991 abgelöst. Fortschreitende technologische Entwicklungen hatten eine Überarbeitung der Ausbildungsverordnung notwendig gemacht, da die benötigten beruflichen Qualifikationen durch die bisherige Ausbildungsordnung unzureichend abgedeckt wurden. Modernisierungsbedarf ergab sich vor allem durch:
Flachglastechnologen und -technologinnen ver- und bearbeiten vorgefertigte Flachglastafeln. Sie stellen daraus Glasscheiben für unterschiedliche Verwendungszwecke her und veredeln die Oberflächen, zum Beispiel durch Sandstrahlen oder Bedrucken.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.