Stadtwerke: Noch viele Unklarheiten bei der Gasumlage

10.08.2022

Gasanlage, Quelle: Stadtwerke Münster

Seit Dienstag (9. August) ist die Verordnung zur so genannten Gasbeschaffungsumlage in Kraft. Wie hoch die Umlage für die Verbraucherinnen und Verbraucher ausfallen wird, ist aber wie viele weitere Punkte noch nicht geklärt. Das sorgt für Unzufriedenheit bei den Stadtwerken Münster: „Unterstützungsmaßnahmen für Gasimporteure von Seiten der Bundesregierung sind grundsätzlich sinnvoll, um zentrale Marktakteure zu stabilisieren“, sagt Stadtwerke-Geschäftsführer Sebastian Jurczyk. „Für die Verbraucherinnen und Verbraucher und für uns als Versorger ist aber enorm ärgerlich, dass noch so viele Fragen zur Umlage von Seiten des Gesetzgebers ungeklärt sind. Das ist handwerklich nicht gut gemacht.“

Viele Punkte sind zu klären

Wie hoch die Umlage ausfallen wird, soll am 15. August veröffentlicht werden. Theoretisch können Versorger die Umlage ab dem 1. Oktober an Verbraucherinnen und Verbraucher weitergeben. Die Stadtwerke Münster bereiten sich auf eine Weitergabe der Umlage ab dem 1. November vor und hoffen, dass die zahlreichen Unklarheiten bis dahin geklärt werden.

Insbesondere im Bereich der Fernwärme und bezüglich der Festpreisverträge hat der Gesetzgeber viele Fragen offen gelassen. In der angekündigten Preisanpassung der Grundversorgungstarife zum 1. Oktober ist die Gasbeschaffungsumlage nicht berücksichtigt.

„Die Preisentwicklung belastet die Verbraucherinnen und Verbraucher ohnehin schon. Statt weiterer Verunsicherung braucht es mehr Planbarkeit, sowohl für die Kundinnen und Kunden als auch ihre Versorger“, sagt Sebastian Jurczyk. „Die Zeit drängt!“

Hintergrund – Gasbeschaffungsumlage („saldierte Preisanpassung“)

Am Dienstag, 9. August, trat die Verordnung über die so genannten Gasbeschaffungsumlage in Kraft. Sie konkretisiert den § 26 des Energiesicherungsgesetzes. Die Umlage soll den Gasmarkt stabilisieren und einen finanziellen Ausgleich für wirtschaftlich angeschlagene Gasimporteure wie Uniper schaffen, die in Folge der reduzierten Gaslieferungen aus Russland immense Mehrkosten für die Nachbeschaffung haben.

Ab sofort können Gasimporteure, die von der Reduzierung russischer Gaslieferungen betroffen sind, einen Antrag auf finanziellen Ausgleich für Mehrkosten der Ersatzbeschaffung stellen. Zum 15. August wird die Höhe der Umlage vom so genannten Marktgebietsverantwortlichen, der Trading Hub Europe (THE), veröffentlicht. Je nach Lage kann die Höhe der Umlage durch THE geändert werden, jedoch frühestens drei Monate nach der letzten Anpassung.

Zum 1. Oktober tritt zudem eine zweite Gas-Umlage in Kraft: die Gasspeicherumlage. Diese Umlage soll die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher durch Trading Hub Europe abdecken. Auch die Höhe dieser Umlage ist noch unbekannt und soll am 18. August von THE veröffentlicht werden. Die Gasspeicherumlage ist vom 1. Oktober 2022 bis 31. März 2025 befristet.

Auch die bereits bestehende Bilanzierungsumlage soll für das neue Gasjahr, das am 1. Oktober beginnt, neu kalkuliert werden. Bislang beträgt sie null Euro pro MWh.